Auflösung der Frankfurter Nationalversammlung

Auflösung der Frankfurter Nationalversammlung

Am 28. März 1849 beschloss die Nationalversammlung in Frankfurt am Main mit knapper Mehrheit, dem preußischen König die deutsche Kaiserkrone anzubieten. Friedrich Wilhelm IV. sollte das Oberhaupt eines vereinigten Deutschlands werden. Eine Delegation von 32 Abgeordneten, die sogenannte „Kaiserdeputation“, unterbreitete dem König dieses Angebot. Am 28. April lehnte Friedrich Wilhelm sowohl die Krone als auch die vom deutschen Parlament beschlossene Verfassung ab. Preußen verweigerte der Nationalversammlung zunehmend die Legitimation. Damit war das Ende des ersten gesamtdeutschen Parlaments eingeleitet.

Trotz der preußischen Ablehnung hielt ein Teil der Abgeordneten an der ausgearbeiteten Verfassung fest. Am 4. Mai 1849 forderten Vertreter der Nationalversammlung alle Parlamente, Selbstverwaltungen und Institutionen der Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes dazu auf, sich für die Wahrung der Inhalte der Reichsverfassung einzusetzen. Viele Mitgliedsstaaten boykottierten diese Forderung und zogen die gewählten Abgeordneten aus Frankfurt ab. Es blieb ein „Rumpfparlament“ aus radikaldemokratischen Abgeordneten.

Das weiterhin in Frankfurt tagende geschwächte Parlament entschied am 30. Mai aus Sorge vor einem Angriff preußischer Truppen nach Stuttgart umzuziehen. Dort nahm das Rumpfparlament am 6. Juni erneut seine Arbeit auf, wurde jedoch bereits am 18. Juni aus dem Königreich Württemberg verwiesen. Gewaltsam ging das Militär gegen das verbliebene Rumpfparlament vor. Damit endet die Geschichte des ersten gesamtdeutschen Parlaments, dessen Ziel ein vereinigtes, demokratisches Deutschland war.