Schleswig-Holsteinische Erhebung

Schleswig-Holsteinische Erhebung

In den von Dänemark regierten Herzogtümern Schleswig und Holstein machte sich 1848 eine Sorge breit. Die Regierung Dänemarks strebte eine neue Verfassung an, welche die beiden Herzogtümer enger an Kopenhagen und einen dänischen Gesamtstaat binden sollte. Die Nähe zum Deutschen Bund oder gar einem zukünftigen deutschen Nationalstaat schien dadurch unmöglich zu werden. Auch wenn beide Herzogtümer eng miteinander verbunden waren, so war Holstein Mitglied im Deutschen Bund, Schleswig aber nicht. Im Zuge der Verfassungsdebatte beanspruchten daher nationalliberale Gruppen Schleswig und Holstein entweder für Dänemark oder den Deutschen Bund.

Am 24. März wurde eine provisorische Regierung für Schleswig und Holstein mit Sitz in Rendsburg gebildet. Das Vorgehen Dänemarks gegen diese Regierung provozierte einen Krieg mit dem Deutschen Bund, an dem sich auch zahlreiche Freiwillige aus den deutschen Staaten beteiligten. Aufgrund des Drucks von Großbritannien, Frankreich und Russland schloss Preußen, die dominierende Militärmacht des Deutschen Bundes, im August 1848 – ohne Zustimmung der Frankfurter Nationalversammlung – einen Waffenstillstand.

1849 kündigte Dänemark diesen Waffenstillstand auf. Es kam erneut zum militärischen Konflikt, der erst ein Jahr später im den vorläufigen „Frieden von Berlin“ endete. Ein Vertrag im Mai 1852 garantierte dann den Fortbestand der dänischen Herrschaft über die beiden Herzogtümer, schrieb jedoch gleichzeitig deren relative Eigenständigkeit fest. Im Krieg von 1864 wurden schließlich beide Herzogtümer durch Preußen und Österreich besetzt und gingen 1866/67 in den Norddeutschen Bund über. Erst mit den Volksabstimmungen in Schleswig von Anfang 1920 war der Konflikt endgültig beigelegt.